Die Europäische Union hat entschieden, dass weder Apple Maps noch Apple Ads unter die Bestimmungen des Digital Markets Act fallen. Beide Dienste sind schlicht nicht groß genug, um als sogenannte Gatekeeper eingestuft zu werden.

Fotocredit: Apple
Was bedeutet Gatekeeper überhaupt?
Als die EU im Jahr 2023 erstmals ihre Liste der Gatekeeper veröffentlichte, landeten sechs große Technologiekonzerne darauf, von Apple bis ByteDance. Ein Gatekeeper ist nach EU-Definition ein Dienst mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern pro Monat, dessen Mutterkonzern eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro aufweist. Im November 2025 begann die Kommission dann zu prüfen, ob Apple Maps und Apple Ads diese Kriterien erfüllen.
Das Ergebnis steht nun fest. Die Kommission erklärte laut Reuters in einer Stellungnahme, dass Apple in Bezug auf beide Dienste nicht als Gatekeeper qualifiziert sei, da keiner von ihnen ein wichtiges Tor für Geschäftskunden darstelle, um Endnutzer zu erreichen.
Ein Sieg mit Beigeschmack
Apple begrüßte die Entscheidung erwartungsgemäß. Das Unternehmen betonte, dass beide Dienste in Europa erheblicher Konkurrenz ausgesetzt seien und man erfreut sei, dass die Kommission dies anerkannt habe.
Allerdings offenbart dieser Erfolg gleichzeitig eine unbequeme Wahrheit. Denn Google Maps wurde bereits 2023 als Gatekeeper eingestuft. Wenn Apple Maps nun als zu klein gilt, zeigt das deutlich, wie weit der Dienst hinter der Konkurrenz zurückliegt. Apple veröffentlicht keine Nutzerzahlen für Apple Maps, weshalb sich nicht genau sagen lässt, wie nah der Dienst an der 45-Millionen-Grenze liegt. Die EU-Dokumente zu Google Maps sind ebenfalls nicht besonders aufschlussreich, da dort nur „>45 Millionen“ vermerkt ist.
Weniger Angriffsfläche für Strafen
Für Apple hat die Entscheidung trotzdem handfeste Vorteile. Jeder Dienst, der nicht als Gatekeeper gilt, entzieht sich dem Regulierungsrahmen des Digital Markets Act. Das bedeutet weniger potenzielle Strafzahlungen.
Die Konsequenzen einer Gatekeeper-Einstufung sind für Apple bereits spürbar. Unter dem Digital Markets Act wurde das Unternehmen bereits zu einer Strafe von 1,8 Milliarden Euro verurteilt, wegen angeblich wettbewerbswidriger Praktiken rund um Apple Music. Auch die Verpflichtung, das iPhone für alternative App Stores zu öffnen, geht auf diese Regulierung zurück.
Dass Apple Maps und Apple Ads nun außen vor bleiben, mag für Apple erfreulich sein. Die eigentliche Botschaft dahinter ist jedoch weniger schmeichelhaft. Sie zeigt, dass beide Dienste im europäischen Markt keine dominante Rolle spielen und sich gegen etablierte Konkurrenten wie Google nicht durchsetzen konnten.
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