Der Rechtsstreit zwischen Apple und dem Tech-Leaker Jon Prosser geht in die nächste Runde. In einem gemeinsamen Statusbericht, den Apples Anwälte zusammen mit dem Rechtsteam des Mitbeklagten Michael Ramacciotti bei Gericht eingereicht haben, gibt es neue Details zur geplanten Vernehmung von Prosser.

Fotocredit: Apple
Wie es zu der Klage kam
Im vergangenen Juli hatte Apple sowohl Jon Prosser als auch Michael Ramacciotti verklagt. Beide sollen sich Geschäftsgeheimnisse widerrechtlich angeeignet und dabei gegen den „Computer Fraud and Abuse Act“ verstoßen haben. Apple wirft Ramacciotti vor, sich Zugang zum Entwickler-iPhone von Ethan Lipnik verschafft zu haben, einem damaligen Apple-Mitarbeiter, der inzwischen entlassen wurde. Über einen FaceTime-Videoanruf soll Ramacciotti dann Prosser die Details gezeigt haben, die sich später als das „Liquid Glass“-Redesign von iOS 26 herausstellten.
Während Ramacciotti sowohl mit Apple als auch mit dem Gericht kooperierte, ließ Prosser die Frist zur Beantwortung der Klage verstreichen. Im Oktober akzeptierte das Gericht daraufhin Apples Antrag auf ein sogenanntes „Default Judgment“ gegen Prosser. Das bedeutet im Wesentlichen, dass er sein Recht verwirkt hat, die Vorwürfe formal vor Gericht anzufechten.
Prosser selbst äußerte sich damals knapp und erklärte, er stehe seit Beginn des Verfahrens in aktivem Austausch mit Apple. Die Darstellung, er ignoriere den Fall, sei schlicht falsch. Mehr könne er dazu nicht sagen.
Beide Seiten arbeiten nun zusammen
Der jüngste Statusbericht zeigt, dass sich die Lage verändert hat. Laut dem Dokument haben Apple und Ramacciottis Anwälte weiterhin in begrenztem Rahmen Beweismittel ausgetauscht. Apple versucht nach wie vor zu ermitteln, in welchem Umfang Ramacciotti tatsächlich auf Lipniks iPhone zugreifen konnte.
Besonders interessant ist jedoch ein anderer Punkt. Apple hat Prosser sowohl Dokumenten- als auch Vernehmungsvorladungen zugestellt. Prosser hat den Erhalt bestätigt, und beide Seiten koordinieren nun gemeinsam einen Termin für seine Vernehmung. Trotz des „Default Judgments“, das faktisch zugunsten von Apple ausgefallen ist, stehen die Parteien also in direktem Kontakt.
Was auf dem Spiel steht
Die Vernehmung von Prosser und die weiteren Ermittlungspflichten sollen klären, auf welche vertraulichen Apple-Informationen tatsächlich zugegriffen wurde. Letztlich geht es darum, welchen Schadensersatz das Gericht zusprechen und welche Maßnahmen es anordnen könnte.
In der ursprünglichen Klage hat Apple ein Geschworenenverfahren beantragt und fordert unter anderem Schadensersatz, Strafschadensersatz wegen vorsätzlicher Aneignung von Geschäftsgeheimnissen sowie eine gerichtliche Anordnung, die den Beklagten die weitere Nutzung und Weitergabe vertraulicher Informationen untersagt. Hinzu kommen die Erstattung von Anwaltskosten und vorgerichtliche Zinsen.
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