Apple verweigert Datenfreigabe im indischen Kartellverfahren

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Die indische Wettbewerbsbehörde CCI hat Apple eine Frist von zwei Wochen gesetzt, um Finanzdaten und eine Stellungnahme in einem laufenden Kartellverfahren einzureichen. Zeitgleich hat die Behörde für den 21. Mai den finalen Verhandlungstermin angesetzt, an dem über mögliche Sanktionen entschieden werden soll.

Apple droht Milliardenstrafe

Hintergrund des Verfahrens ist ein Bericht der Competition Commission of India aus dem Jahr 2024. Darin kam die Behörde zu dem Schluss, dass Apple seine marktbeherrschende Stellung im App-Geschäft missbraucht habe, indem das Unternehmen Entwickler zur Nutzung des hauseigenen In-App-Kaufsystems zwinge. Ausgangspunkt war eine Beschwerde einer gemeinnützigen Organisation.

Laut Reuters hat Apple seit Oktober 2024 weder die angeforderten Finanzkennzahlen noch eine inhaltliche Stellungnahme zum Verfahren eingereicht. Stattdessen verweist das Unternehmen auf ein paralleles Verfahren am Delhi High Court, in dem Apple das gesamte indische Sanktionsrecht im Kartellbereich angreift. Im März bat Apple die CCI, das Verfahren bis zur Entscheidung des High Court auszusetzen. Die Behörde lehnte ab und warf Apple vor, das Verfahren in die Länge ziehen zu wollen.

Die Finanzdaten sind für die CCI relevant, weil sie zur Berechnung einer möglichen Strafe benötigt werden. Apple befürchtet ein Bußgeld von bis zu 38 Milliarden US-Dollar, falls die Behörde den weltweiten Konzernumsatz als Bemessungsgrundlage heranzieht. Diese Methode hatte Apple im vergangenen Jahr als „offenkundig willkürlich, verfassungswidrig, grob unverhältnismäßig und unbillig“ bezeichnet.

Apple hatte 2024 argumentiert, in Indien nur eine untergeordnete Rolle zu spielen. Der Marktanteil des iPhone hat sich laut Counterpoint Research seitdem von 4 auf 9 Prozent mehr als verdoppelt. Das indische Verfahren ist nur eines von mehreren Kartellverfahren, mit denen Apple derzeit weltweit konfrontiert ist.

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