Die EU-Kommission hat Ende April ihren ersten Zwischenbericht zur Wirkung des Digital Markets Act (DMA) vorgelegt. Brüssel zieht darin eine positive Bilanz. Die als Gatekeeper eingestuften Konzerne dürften personenbezogene Daten nicht mehr ohne ausdrückliche Zustimmung plattformübergreifend zusammenführen, der Wechsel zwischen Diensten und Geräten falle Nutzern leichter, und auch für Entwickler hätten sich neue Spielräume ergeben. Apple sieht das anders, und zwar deutlich anders.

Apples Kritik
Wie deutlich Apples Meinung abweicht, zeigt ein Interview des Handelsblatts mit Kyle Andeer, der bei Apple für Produkt- und Regulierungsrecht zuständig ist. Andeer wählt Worte, die für einen Apple-Manager bemerkenswert direkt ausfallen. Den Bericht der Kommission nennt er „eine Art selbsttherapierende Verteidigung“ und begründet das damit, dass die EU letztlich nur die eigene Arbeit beurteilt habe. Erhofft hatte sich Apple eine nüchterne Auseinandersetzung mit Apples Einwänden. Bekommen hat man aber das Gegenteil.
Im Kern hält Andeer vier Punkte fest. Der erste betrifft den Datenschutz und damit ein Feld, das Apple seit Jahren als Markenkern ansieht. Die im DMA vorgeschriebene Interoperabilität öffne nach Apples Verständnis Türen, die besser geschlossen blieben. Wenn Drittanbieter Zugriff auf bestimmte iOS-Daten erhielten, ließen sich daraus Profile ableiten, die deutlich mehr verraten als die Verbindungsdaten selbst. Andeer nennt im Interview den Zugriff auf die WLAN-Historie als Beispiel und verweist auf Meta als möglichen Empfänger solcher Informationen. Apple hat diesbezüglich bereits mehrfach der Kommission entsprechende Bedenken vorgelegt, doch wie Andeer anmerkt, wurde dies ignoriert.
Der zweite Punkt richtet sich gegen alternative App-Plattformen. Dort sieht Andeer Risiken bei der Verbreitung von Pornografie und Glücksspiel und hat hier jugendschutzrechtliche Bedenken. Drittens kritisiert Andeer, dass Apple seine Innovationen mit Wettbewerbern teilen müsse, während andere Konzerne diesen Anforderungen offenbar entgehen würden. Als Beispiel führt er die Übersetzungsfunktion der AirPods an, die in Europa erst verspätet gestartet ist, weil Apple sie laut DMA-Auslegung auch für Geräte anderer Hersteller bereitstellen müsste.
Bleibt ein vierter, eher institutioneller Vorwurf. Andeer hält den DMA für falsch verortet, weil er bei der Generaldirektion Wettbewerb angesiedelt sei und dort entsprechend nur durch die kartellrechtliche Brille gesehen werde. Datenschutz, Sicherheit und Produktintegrität kämen in dieser Perspektive zu kurz.
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