Google hat Berufung gegen das Kartellrechtsurteil von 2024 eingelegt, das dem Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung bei der Suche bescheinigte. In einem Schriftsatz an den U.S. Court of Appeals for the D.C. Circuit argumentiert Google, das Ausgangsgericht habe einen grundlegenden Fehler begangen, indem es Googles Erfolg bei der Suche auf etwas anderes als fairen Wettbewerb zurückgeführt habe.

Googles Kernargument: Wir haben einfach bessere Arbeit geleistet
Google besteht darauf, seinen Marktvorsprung durch Innovationen, höhere Investitionen und schlicht „härtere Arbeit“ erreicht zu haben – und dass Apple deshalb freiwillig Google Search als Standard-Suchmaschine auf Apple-Geräten gewählt habe. In dem Schriftsatz heißt es sinngemäß, Google habe weder den Wettbewerb behindert noch Konkurrenten daran gehindert, ein besseres Angebot zu machen – und Apples Entscheidung sei aus unternehmerischen Erwägungen heraus getroffen worden. Apple habe im Übrigen stets die Möglichkeit gehabt, alternative Suchmaschinen anzubieten, was Google mit dem Hinweis auf die alternativen Browser-Optionen in den Safari-Einstellungen unterstreicht.
Was Google rückgängig machen will
Google beantragt, sämtliche im Rahmen des Kartellurteils verhängten Auflagen aufzuheben. Das Unternehmen wurde unter anderem dazu verpflichtet, Suchdaten zu teilen, Informationen über Nutzerinteraktionen offenzulegen und seine Ergebnisse an konkurrierende Anbieter zu syndizieren – Maßnahmen, die andernfalls in Kraft bleiben.
Besonders pikant: Google möchte KI-Unternehmen wie OpenAI ausdrücklich vom Erhalt der Suchdaten ausschließen. Die Begründung: KI-Produkte hätten zum Zeitpunkt der im DoJ-Verfahren untersuchten Praktiken noch gar nicht existiert, weshalb es keinen Grund gebe, ihnen Zugang zu Googles Daten zu verschaffen.
Was das Urteil für Apple bedeutet
Google zahlt Apple jährlich Milliarden Dollar dafür, als Standard-Suchmaschine in Safari voreingestellt zu sein – ein Deal, der im Mittelpunkt der Kartellklage stand. Das Gericht untersagte Google zwar exklusive Verträge zur Suchmaschinenverteilung, erlaubte aber weiterhin, dass Google Apple für eine bevorzugte Platzierung als Option bezahlt. Eine Zwangsveräußerung des Chrome-Browsers oder des Android-Betriebssystems wurde nicht angeordnet.
Die im Urteil festgelegten Auflagen traten am 3. Februar in Kraft – konkrete Umsetzungsdetails wie Lizenzbedingungen oder Datenschutzvorgaben wurden jedoch noch nicht festgelegt. Mündliche Verhandlungen für Googles Berufung sind noch nicht terminiert. Mit einer weiteren Entscheidung ist frühestens Ende 2026 oder Anfang 2027 zu rechnen.
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