Apple beantragt Abweisung der Klage dreier YouTube-Kanäle

| 17:07 Uhr | 0 Kommentare

Drei YouTube-Kanäle haben Apple im April verklagt, weil das Unternehmen ihre Videos ohne Erlaubnis für das Training seiner KI-Modelle abgegriffen haben soll. Jetzt liegt Apples Antwort vor. Der Konzern hält die Vorwürfe für unbegründet und beantragt, die Klage abzuweisen.

Kläger werfen Apple Umgehung von Schutzmaßnahmen vor

Hinter der Sammelklage beim Bundesbezirksgericht für den nördlichen Distrikt Kaliforniens stehen die Betreiber der Kanäle h3h3Productions, MrShortGame Golf und Golfholics. Sie werfen Apple vor, gegen den amerikanischen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verstoßen zu haben. Apple soll die Sperren umgangen haben, mit denen YouTube das automatisierte Herunterladen von Videos verhindern will, und sich auf diesem Weg Millionen urheberrechtlich geschützter Videos für das KI-Training beschafft haben. In der Klageschrift ist von einem Angriff auf die Gemeinschaft der Inhalteersteller die Rede, deren Material die billionenschwere KI-Branche ohne jede Vergütung verwertet.

h3h3Productions gehört Ethan und Hila Klein, die neben ihrem Kanal auch den H3-Podcast betreiben und mehrere Millionen Abonnenten erreichen. Die beiden Golf-Kanäle kommen jeweils auf mehrere hunderttausend Abonnenten. Dieselben Kläger gehen mit gleichlautenden Klagen auch gegen Meta, Nvidia, ByteDance und Snap vor.

Apple verweist auf den öffentlichen Zugang zu den Videos

Laut MacRumors hat Apple in dieser Woche vor Gericht geantwortet. In dem Schriftsatz argumentiert das Unternehmen, dass die Kläger ihre Videos selbst öffentlich auf YouTube bereitgestellt haben. Jeder kann sie dort ohne Passwort, ohne Bezahlung und ohne sonstige Hürden ansehen. Dem Schriftsatz zufolge kontrollieren die von den Klägern angeführten Schutzmaßnahmen den Zugang zu den Werken deshalb nicht in dem Sinne, den der einschlägige Paragraf 1201(a) des DMCA voraussetzt. Auch die Nutzungsbedingungen von YouTube haben den Zugriff laut Apple erlaubt.

Nach Auffassung des Unternehmens fehlt der Klage damit die rechtliche Grundlage. Sollte das Gericht dem Antrag auf Abweisung folgen, wäre das Verfahren beendet, bevor die Scraping-Vorwürfe inhaltlich geprüft werden.

Kategorie: Apple

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