Es hat nicht geklappt: Am Montag wurde Apple in den USA für schuldig befunden, in Absprachen mit diversen Verlagen die Preise für E-Books manipuliert zu haben. Demzufolge muss der Konzern jetzt 450 Millionen Dollar an Schadenersatz zahlen.
Das Kartellverfahren zieht sich bereits über Jahre. 2014 wurde Apple erstmals verurteilt. Der Konzern legte später Widerspruch ein. Nun hat das höchste US-Berufungsgericht gegen den iPhone-Hersteller entschieden und das ursprüngliche Urteil bestätigt.
Der Schadenersatzanspruch teilt sich wie folgt auf: 400 Millionen US-Dollar gehen an die geschädigten Kunden, 20 Millionen an den Staat und 30 Millionen fallen für die Gerichtskosten an.
Kartellbildung gegen Amazon
Die Preisabsprachen mit den Verlagen reichen schon sechs Jahre zurück. Im Jahr 2010 hatte Apple mit den Verlagen HarperCollins, Simon and Schuster, Hachette Book Group, Macmillan und Penguin illegale Absprachen getroffen. Damit wurden Preise für E-Books manipuliert – mit dem Ziel, die Konkurrenz vom Markt zu drängen und der dominierende Anbieter zu werden. Hauptkonkurrent dabei: das Handelshaus Amazon.
Apple wies die Anschuldigungen in der Vergangenheit immer zurück. Cupertino vertrat den Anspruch, an einem breiten Spektrum an gleichrangigen Marktteilnehmern interessiert zu sein. Die dominierende Rolle von Amazon stellte Apple dabei als größte Herausforderung dar. Amazon habe das Monopol, nicht Apple.
Apple: „Preise sind gefallen“
Vor dem US-Berufungsgericht argumentierte Apple, dass die E-Book-Preise seit der Einführung des iBookstores kontinuierlich gefallen seien. Das spreche gegen die Anschuldigung, wonach man die Preise manipuliert habe. Die Produktvielfalt dagegen habe sich erhöht, das heißt: mehr Bücher zu einem günstigeren Preis. – Das Gericht ließ sich davon jedoch nicht überzeugen und sprach Apple endgültig für schuldig.
Die Buchverlage zeigten sich da schon etwas einsichtiger. Die fünf Firmen haben sich bereits vertraglich verpflichten lassen, rund 166 Millionen Dollar an Schadenersatz zu zahlen. Das zu viel gezahlte Geld werde den Kunden erstattet, so die Vereinbarung. (via)
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