FaceTime-Bug: Erste Klage wird aufgrund mangelnder Beweise abgewiesen

| 18:32 Uhr | 0 Kommentare

Im Januar musste sich Apple mit einem schwerwiegenden FaceTime-Bug auseinandersetzen, bei dem Anrufer andere Nutzer ohne deren Zustimmung belauschen konnten. Apple hatte die verantwortliche Gruppen-FaceTime-Funktion zwar vom Netz genommen, bevor iOS 12.1.4 den Fehler behoben hat, dennoch musste man nicht lange warten, bis die ersten Klagen eintrafen. Nun konnte Apple eine dieser Klagen abwenden, da nicht genügend Beweise vorlagen.

Keine Beweise für Abhör-Skandal

Der Fehler in Gruppen FaceTime sorgte für ein großes Medien-Echo und so nutzte der Anwalt Larry Williams II die Gunst der Stunde und verklagte Apple einen Tag nach Bekanntwerden des Fehlers auf Schadensersatz. Der Kläger argumentierte, dass Apple ihm gegenüber „streng haftbar“ sei, weil man keine Warnungen oder Anweisungen über die Störung gegeben hatte. Williams behauptete, dass der Fehler iOS 12.1 „unangemessen gefährlich“ gemacht habe.

Bezirksrichter Lee Rosenthal sah jedoch keine Beweise, dass Apple das Problem vorher erkannt habe oder die Möglichkeit, dass jemand die Gespräche von Williams verfolgt hatte. Williams behauptete in seiner Anklage, dass eine unbekannte Partei in der Lage war, zuzuhören, während er eine eidesstattliche Aussage entgegennahm. Weiterhin wurden Vorwürfe wegen Betrugs abgelehnt, da der Kläger keine konkreten Verpflichtungszusagen von Apple nannte. Williams steht es bis zum 7. Juni frei, eine ergänzende Beschwerde einzureichen. (via MacRumors)

Kategorie: Apple

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