Im Laufe des heutigen Tages haben wir euch bereits auf die Meldung aufmerksam gemacht, dass das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW das vorläufige Aus von StreamOn beschlossen hat. Kritisiert wird die Tatsache, dass StreamOn im Ausland nicht gilt und zudem Videostreams auf 480p beschränkt werden. Mittlerweile hat sich die Telekom zur Thematik geäußert.
Telekom äußert sich zum aktuellen Gerichtsurteil
Auf Nachfrage hat sich die Pressestelle der Deutschen Telekom uns gegenüber wie folgt geäußert
Wir werden jetzt prüfen, wie wir mit dem Urteil umgehen. Wir erwarten, dass die BNetzA durch eine angemessene Umsetzungsfrist die nun erforderlichen Anpassungen ermöglicht. Von der Rechtmäßigkeit von StreamOn sind wir weiterhin überzeugt und werden auch zukünftig alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.
Zudem betonte das Unternehmen, dass man weiterhin StreamOn anbieten werden und es keinen Aufpreis geben wird. Zuletzt hatte das Unternehmen StreamOn Social&Chat eingeführt und StreamOn Gaming von einer kostenpflichtigen Option in eine kostenlose Option umgewandelt. Hier findet ihr alle Infos zu StreamOn.
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