Telekom StreamOn: Gericht beschließt vorläufiges Aus

| 13:24 Uhr | 4 Kommentare

Das StreamOn-Angebot der Deutschen Telekom sieht sich seit einiger Zeit Kritik ausgesetzt. So erklärte das Verwaltungsgericht Köln im November letzten Jahres das StreamOn-Angebot der Telekom als rechtswidrig. Nun hat das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW das vorläufige Aus beschlossen.

OVG NRW bestätigt vorläufiges Aus für „StreamOn“

Das von der Telekom angebotene Produkt „StreamOn“ darf in seiner bisherigen Form vorläufig nicht weiterbetrieben werden. Dies hat das OVG für das Land Nordrhein-Westfalen in einem durch die Telekom Deutschland GmbH gegen die Bundesnetzagentur angestrengten Eilverfahren entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.

Es heißt

Zur Begründung führte der 13. Senat aus, der Grundsatz der Netzneutralität verpflichte die Anbieter von Internetzugangsdiensten zur Gleichbehandlung allen Datenverkehrs. Hiergegen werde verstoßen, wenn die Übertragungsgeschwindigkeit für Videostreaming gegenüber anderen Diensten oder Anwendungen gezielt gedrosselt werde. Da der Grundsatz der Neutralität ein grundlegendes Funktionsprinzip des Internets zugunsten sämtlicher Nutzer schütze, sei es auch unerheblich, ob der Kunde mit der Buchung von „StreamOn“ in die Drosselung eingewilligt habe. Außerdem sei es nach europäischen Roaming-Regeln verboten, für Roaming-Dienste im europäischen Ausland ein zusätzliches Entgelt gegenüber dem inländischen Endkundenpreis zu verlangen. Die Antragstellerin verletze dieses Verbot, soweit sie den Datenverkehr für Audio- und Videostreaming bei Nutzung im europäischen Ausland abweichend zu einer Nutzung im Inland auf das Inklusivdatenvolumen anrechne. Für den Kunden bestehe damit bei Nutzung im europäischen Ausland ein ungünstigerer Entgeltmechanismus. Da die Entscheidung der Bundesnetzagentur aus diesen Gründen voraussichtlich rechtmäßig sei, könne sie auch bereits vor einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren vollzogen werden.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Bei StreamOn handelt es sich um eine Option, bei der der Datenverbrauch verschiedener Partner-Apps nicht auf das im Tarif inkludiert Datenvolumen angerechnet wird. Das Gericht stößt sich daran, dass Im Ausland der Datenverkehr für Audio- und Videostreaming immer auf das Inklusivdatenvolumen angerechnet wird, und dass für bestimmte Mobilfunktarife der Kunde in eine generelle Bandbreitenbegrenzung für Videostreaming auf maximal 1,7 Mbit/s ein willigt, was für eine Auflösung in HD-Qualität nicht mehr genügt.

Welche Auswirkungen dies im Detail auf das StreamOn-Angebot der Telekom hat, ist aktuell noch unklar. Eine Stellungnahme der Telekom liegt uns noch nicht vor. (via OVG Land NRW)

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4 Kommentare

  • Gast

    Sagen wir doch einfach die Wahrheit….
    wo der Staat nix verdient geht nicht.
    So einfach ist das.
    Hier versucht man eindeutig das streamen
    von Filmen und Videomaterial zu verhindern
    da Öffentlich Rechtliche dadurch immer mehr
    in Bedrängniss komnen.

    15. Jul 2019 | 15:21 Uhr | Kommentieren
    • Lars3

      Ist ja klar. Sie erzählen nur Lügen. Die Wahrheit ist, dass die Unternehmen das Netz kontrollieren möchten. Das da war nur der Anfang. Die werden immer wieder versuchen.

      Der Staat hat nichts damit zu tun. Die Menschen erschaffen die Politik und den Staat. Die entscheiden in wirklichkeit über alles.

      Was Sie wollen ist eine Welt, wo kontrolliert wird von Firmen (wie Apple) und irgendwelche privaten Unternehmen. So handeln sie auch jeden Tag. Mir auch egal, die Menschen entscheiden das immer. Wenn die nicht möchten müssen die auch so handeln.

      Gilt natürlich für alle auch die Leute hinter macerkopf, die entscheiden auch selber was für themen für sie wichtig sind.

      Noch was die öffentlichen Rechtlichen haben damit nichts zu tun. Nochmal die Menschen in Deutschland entscheiden das alles, wenn die nicht so schlimm finden. Dann ist es so. Dann kriegen die auch wieder zurück.

      15. Jul 2019 | 16:09 Uhr | Kommentieren
      • Gast

        Nette Meinung!
        Das Problem daran ist nur das die Menschen die du meinst nur max 10-15% Informationen bekommen um
        bei wichtigen Problemem ihre Wahl abzugeben. Dabei würden sich bestimmt viele anders entscheiden
        wenn sie besser informiert würden.
        Hier haben wir dann genau unser Problem in diesem Land , absichtlicher Informationsnotstand.
        oder geziehlte Fehlinformation durch Medien.
        Bestes Beispiel das Ergebnis der Grünen zur Zeit , kommt deren Programm würden auf jeden
        Bundesbürger mindestens 4-6000€ mehr Steuern oder Sondereinnahmen pro Jahr anfallen.
        Glaubst du wirklich wenn dies Kommuniziert würde das diese Partei dann noch 25%
        Wählerstimmen bekommt?
        Das zur Information und der Entmündiung des Bürgers .
        Dumm halten ist besser als Aufklärung.
        Ein weiteres Beispiel …das Kleingedruckte …..warum sagt nicht irgend ein Richter in diese Land:
        „Alles was wichtig ist gehört auf die erste Seite und für jeden sofort sichtbar.“

        03. Aug 2019 | 11:55 Uhr | Kommentieren
  • MrUNIMOG

    Sehr zu begrüßen! Habe als Telekom-Kunde von Anfang an auf den StreamOn-Mist verzichtet, obwohl für mich kostenfrei.

    16. Jul 2019 | 18:52 Uhr | Kommentieren

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