EU stellt Steuervergünstigungen für Apple, Starbucks und Fiat Finance infrage

| 18:56 Uhr | 0 Kommentare

Durch eine geschickte internationale Platzierung seiner Aktivitäten konnte Apple bisher auf legale Weise Steuerzahlungen weitgehend vermeiden. Diese Geschäftspraxis ist in der letzten Zeit durch Presseberichte in die Kritik geraten und die Europäische Union nutzt nun diese Vorlage für eine Überprüfung, ob Apple sich an die EU-Vorschriften hält. Betroffen sind davon die Niederlassungen in Irland, Apple Sales International und Apple Operations Europe.

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Ähnliche Ermittlungen wurden auch gegen Starbucks in den Niederlanden und Fiat Finance and Trade in Luxemburg eingeleitet. In allen drei Fällen geht es um die Entrichtung der Körperschaftssteuer im Bezug auf die sogenannten „Verrechnungspreisvereinbarungen“, das heißt um Transaktionen zwischen Niederlassungen beziehungsweise Tochterfirmen ein und desselben Konzerns, welche dieser Konzern sich auf den veranschlagten Steuerbetrag anrechnen lassen darf. An den grundlegenden ungleichen und deshalb wettbewerbsverzerrenden Regeln möchte die EU jedoch weiterhin festhalten, heißt es in der Pressemitteilung.

Die Europäische Kommission hat in Bezug auf die Bedingungen in Irland wohlwollend angemerkt, dass die dortige Regierung ihre Steuervergünstigungen ein wenig reduziert hat. Ob die aktuellen Steuergesetze jedoch ausreichend sind, ließ die Kommission offen, was man auch als unausgesprochene Drohung gegen Irland verstehen darf.

Apple hat in den zurückliegenden Jahren eine strategisch äußerst erfolgreiche Steuerpolitik betrieben – mit dem Ergebnis eines traumhaften Steuersatzes von nur zwei Prozent auf seine gesamten Gewinne von 74 Milliarden US-Dollar. Legale Steuertricks machen es möglich.

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