Bundesnetzagentur untersagt Teilaspekte von Telekom StreamOn

| 22:18 Uhr | 0 Kommentare

Im Oktober kündigte die Bundesnetzagentur die Prüfung der StreamOn-Option der Telekom an. Nun bekräftigt man den Verdacht und untersagt im „Interesse der Verbraucher“ Teilaspekte der Zubuchoption. Dabei wird unter anderem die Behandlung des Video-Traffic in bestimmten Tarifen beanstandet.

Anpassungsbedarf bei StreamOn

Unbegrenzt Video- und Musikstreaming von den StreamOn-Partnern hört sich verlockend an. Derzeit nutzen 700.000 Telekom-Kunden das Angebot, pro Woche sollen sogar 20.000 hinzukommen. Wie die Bundesnetzagentur erklärt, weist das Angebot jedoch Mängel auf.

Netzneutralität und Europäische Roamingvorgaben

Bestimmte Dienste nicht auf das monatliche Datenvolumen anzurechnen ist grundsätzlich zulässig. Dass die Übertragungsrate beim Video-Streaming in bestimmten Tarifen beschnitten wird, sieht die Bundesnetzagentur jedoch gar nicht gerne. Diese unterschiedliche Behandlung der Daten-Streams entspricht nicht dem Gleichbehandlungsgebot und verstößt somit gegen die Netzneutralität

Der nächste Stolperstein zeigt sich im Auslandsbesuch. Hier wird der Service kurzerhand komplett gekappt. Zumindest im Bezug auf die EU-Partnerländer verstößt dies gegen die europäische Roamingvorgaben.

Sollte die Telekom die Teilaspekte bis März kommenden Jahres nicht ändern, droht ihr ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro. In der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur heißt es unter anderem:

“StreamOn muss dem Roam-Like-At-Home-Prinzip entsprechen und Kunden muss Videostreaming in einer ungedrosselten Bandbreite zur Verfügung stehen. Im Interesse der Kunden sorgen wir dafür, dass StreamOn den Vorgaben zu Roaming und zur Netzneutralität Rechnung trägt.“

Telekom will Widerspruch einlegen

Das in bestimmten Tarifen kostenlose StreamOn-Angebot möchte die Telekom zwar weiterhin anbieten, es ist nur fraglich ob die Rechnung nach den Änderungen noch aufgeht. Besonders im Bezug auf die europäischen Roamingvorgaben könnte dies knapp werden. Nach Angaben der EU-Kommission dürfen Anbieter nicht mehr als 7,70 Euro pro Gigabyte Daten voneinander verlangen. Ein Spielfilm-Stream im Ausland könnte der Telekom somit schnell um die 20 Euro kosten.

Geht es nach dem Bonner Konzern, wird es nicht soweit kommen. Denn man ist „überzeugt, dass die EU-Roaming-Verordnung auch nationale Tarife erlaubt, und dass StreamOn als kostenloser Zusatzvertrag in Deutschland nicht EU-weit angeboten werden muss.“

Um diese Auffassung zu vertreten, wird die Telekom nach eigenen Aussagen den Rechtsweg beschreiten. Somit soll gewährleistet werden, dass man StreamOn (auch während der rechtlichen Klärung) weiter anbieten kann.

Kategorie: iPhone

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