EU: Tech-Unternehmen sollen für die Verbrechensbekämpfung grenzübergreifend Daten preisgeben

| 12:55 Uhr | 0 Kommentare

Wie Reuters berichtet, plant die Europäische Union einen Gesetzentwurf, der u.a. US-Technologie-Unternehmen dazu verpflichtet, Nutzerdaten grenzübergreifend an Strafverfolgungsbehörden auszuhändigen.

Grenzübergreifender Austausch

Die Europäische Union will mit einer gegenseitigen Rechtshilfe effizienter gegen Straftaten vorgehen. Bisher ist es schwierig, grenzübergreifend elektronische Beweise einzufordern. Internationale Unternehmen sind in der Regel bedacht, die Kunden-Daten für sich zu behalten und teilen diese somit nur ungern.

Bisher wird der grenzübergreifende Zugang zu elektronischen Beweismitteln von den „Mutual Legal Assistance Treaties“ (MLATs) geregelt. Jedoch gelten diese für die Behörden als wenig effizient. Ein neuer Gesetzentwurf soll hier nun nachhelfen. So will das „Cybercrime Convention Committee“, dass Strafverfolgungsbehörden einen vereinfachten grenzübergreifenden Zugang zu Daten erhalten. Laut dem Bericht würde die Regelung nicht nur für die 28 EU-Mitgliedstaaten gelten, sondern auch außerhalb der EU Anwendung finden. Somit müsste auch Apple im Falle einer europäischen Ermittlung Daten preisgeben, die in den USA gespeichert sind.

Datenschutzbestimmungen

Dass ein solches Gesetz genügend Konfliktpotential bietet, ist naheliegend. Zum einem würde es nicht mit bestehenden Datenschutzbestimmungen übereinstimmen und weiterhin bemängeln Bürgerrechtsorganisationen, dass es bei einer solchen Umsetzung an Transparenz fehlen würde. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzentwurf erfolgreich sein wird. Zunächst soll der Entwurf bis Ende März fertiggestellt werden. Dann kann es noch mehrere Jahre dauern, bis das Gesetz beschlossen wird.

Kategorie: Apple

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