Balkonkraftwerke: 800W bald möglich – Bundestag nimmt Gesetzesentwurf an

| 13:55 Uhr | 0 Kommentare

Es war nur noch eine Frage der Zeit, nun hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes angenommen. Kurzum: Das „Solarpaket I“ wurde abgesegnet, welches unter anderem zahlreiche Erleichterungen rund um Balkonkraftwerke mit sich bringt.

Bundestag nimmt „Solarpaket I“ an

Im August letzten Jahres wurde das das „Solarpaket I“ und damit einhergehend Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetes durch die Bundesregierung beschlossen. Nun wurde eine weitere bürokratische Hürde zur Umsetzung genommen. Der Bundestag hat heute den angepassten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (20/8657) mit 384 Ja-Stimmen bei 79 Nein-Stimmen und 200 Enthaltungen angenommen.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung, um das Ziel von 215 Gigawatt (GW) Photovoltaik bis 2030 zu erreichen, den jährlichen Zubau verdreifachen, von 7,5 GW im Jahr 2022 auf 22 GW im Jahr 2026. Planung und Zubau sollen beschleunigt werden.

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Neben verschiedenen Verbesserungen, die das „Solarpaket I“ mit sich bringt, beinhaltet dieses auch, dass Balkonkraftwerke zukünftig 800W statt 600W ins heimische Stromnetz einspeisen dürfen. Bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungszählers werden auch rückwärtsdrehende Zähler geduldet. Zudem ist eine Registrierung von Balkonkraftwerken bei eurem Netzbetreiber zukünftig nicht mehr notwenig. Zum 01. April wurde die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) bereits deutlich vereinfacht, so dass ihr nur noch fünf Angaben zu eurer Anlage übermitteln müsst und nicht wie bisher rund 20. Noch heute soll das „Solarpaket I“ den Bundesrat passieren.

Die Erhöhung von 600W auf 800W dürfte Balkonkraftwerken in Deutschland einen weiteren Schub verleihen. Namhafte Hersteller, wie z.B. Anker oder EcoFlow, haben bereits zu verstehen gegeben, dass sie ihre Mikrowechselrichter mit einem kostenlosen Firmware-Update an die neuen gesetzlichen Gegebenheiten anpassen worden. Sobald das Gesetzt in Kraft getreten ist, werden entsprechende Updates freigegeben.

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Kategorie: Apple

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