Urteil: 1&1 darf Router-Wahl nicht aufzwingen

| 20:33 Uhr | 0 Kommentare

Der Verbrauchezentrale Bundesverband (vzbv) hatte vor Gericht beanstandet, dass die 1&1 Telecom GmbH bei der Online-Bestellung von DSL-Tarifen den Eindruck erweckt, dass für den gewählten Tarif einer der angebotenen Router zwingend erforderlich ist. Das Landgericht Koblenz hat nun entschieden, das der Provider die Präsentation seines Angebots anpassen muss.

Unternehmen dürfen keinen Router aufzwingen

Mit Hilfe einer „irreführenden Gestaltung der Online-Bestellung“ wird bei dem potentiellen Kunden fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass ein von 1&1 angebotener Router zwingend zur Nutzung notwendig ist. Zu diesem Schluss kam der vzbv, der mit dieser Meinung nun vor Gericht einen Sieg über den Provider 1&1 davongetragen hat.

Laut dem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil erweckte das Unternehmen den Eindruck, dass die angebotenen Router für den gewählten DSL-Tarif zwingend erforderlich seien. Dieser Eindruck werde noch verstärkt, indem die Bestellung ohne Gerätewahl anscheinend nicht fortgesetzt werden kann. Es ist zwar dennoch möglich bei 1&1 einen DSL-Tarif ohne einen Router-Kauf abzuschließen, dies wird jedoch laut der Klage ungenügend kommuniziert.

Laut dem Telekommunikationsgesetz in Deutschland wird vorgeschrieben, dass der Kunde eine freie Wahl des Routers hat. 1&1 hatte vor Gericht erklärt, dass in der Rubrik „Tarif-Details“ auf die freie Wahl hingewiesen wird. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann der Provider noch Beschwerde einlegen.

Kategorie: Apple

Tags:

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert