„Privacy Shield“: EuGH kippt Abkommen zur Datenweitergabe in die USA

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Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat das Privacy-Shield-Abkommen zwischen der EU und den USA gekippt. Somit ist nach aktuellem Stand die Übertragung persönlicher Daten von der EU in die USA in vielen Fällen nicht zulässig.

Privacy Shield ist ungültig

„Privacy Shield“ wurde im Vorfeld zwischen der EU und den USA ausgehandelt, um Richtlinien für die Weitergabe von Daten europäischer Verbraucher zur Speicherung in den USA zu schaffen. Diese erfüllen laut dem jüngsten Urteil nicht den Anforderungen für einen dem Unionsrecht gleichwertigen Datenschutz.

Die Abkehr seitens der EU zu dieser Datenschutzvereinbarung beruht auf langjährige Bemühungen des Österreichers Max Schrems, der am Beispiel von Facebook schon lange die Datenweitergabe bemängelte. Er hatte die Beschwerde eingereicht und veranschaulicht, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten, nicht den Anforderungen des Unionsrechts entspricht. So könnten unter anderem Geheimdienste in den USA Daten von Menschen erhalten, die nichts falsch gemacht haben, erklärte Schrems.

Das grundsätzliche Ende von Datentransfers in die USA bedeutet das EuGH-Urteil nicht. Unternehmen müssen den europäischen Aufsichtsbehörden nachweisen, dass das vom Unionsrecht verlangte Schutzniveau eingehalten wird. Hierbei können die Nutzerdaten von EU-Bürgern weiter auf Basis sogenannter Standardvertragsklauseln in die USA und andere Staaten transferiert werden.

(via Handelsblatt)

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