Die EU-Kommission hat nun schon länger ein prüfendes Auge auf Amazon geworfen, da das Unternehmen angeblich Daten von Händlern zum eigenen Vorteil nutzt. Nun berichtet Margrethe Vestager, Europäische Kommissarin für Wettbewerb und Digitales, dass die Wettbewerbshüter zu dem Schluss gekommen sind, dass Amazon in der Tat seine marktbeherrschende Position zum Nachteil von Kunden und Mitbewerbern ausgenutzt hat.
Amazon droht Milliardenstrafe
We reached the preliminary conclusion that @amazon illegally has abused its dominant position as a marketplace service provider in DE & FR. @amazon may have used sensitive data big scale to compete against smaller retailers. Now for @amazon to respond. @EU_Competition
— Margrethe Vestager (@vestager) November 10, 2020
Was Margrethe Vestager in der Kürze auf Twitter zusammenfasst, führt die EU-Kommission auf mehreren Seiten in einem PDF aus. Demnach ist die Kommission der Auffassung, dass Amazon mit seiner Auswertung von Handelsdaten auf seinem Marktplatz gegen EU-Kartellvorschriften verstößt. So soll das Unternehmen nicht öffentliche Geschäftsdaten von unabhängigen Händlern seines Marktplatzes für das eigene Geschäft auswerten. Diese Daten werden dann systematisch dafür genutzt, um mit den Händlern zu konkurrieren. Das „verfälscht den Wettbewerb“, da der Versandriese einen wettbewerbswidrigen Vorteil erhält.
Amazon wies die Vorwürfe zurück und erklärte, dass man mit der Kommission zusammenarbeiten würde, um ein genaueres Bild der Abläufe vermitteln zu können. Sollte Amazon die Wettbewerbshüter nicht überzeugen können, dass hier alles mit rechten Dingen zugeht, droht eine milliardenschwere Strafzahlung. Bei Verstößen gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften drohen den Unternehmen Geldbußen in Höhe von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.
Generell wird der Ausgang dieses Verfahrens interessant sein. Apple wird ebenfalls vorgeworfen, sich für seine Apps und Dienste einen Vorteil im App Store zu verschaffen. Auch wenn der Amazon-Fall hier einer etwas anderen Thematik zugrunde liegt, so stellt sich die Kommission generell die Frage, ob Unternehmen, die einen Online-Marktplatz zur Verfügung stellen, auf diesem selbst als konkurrierender Anbieter auftreten dürfen. Zuletzt hatte die EU einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Tech-Unternehmen zu einem Datenaustausch mit kleineren Mitbewerbern zwingen soll. Das Vorhaben wird derzeit stark von der Industrie kritisiert. Eine Umsetzung dieses Plans könnte mit dem Amazon-Urteil jedoch wieder Rückenwind erhalten.
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