Kurz notiert: einstweilige Verfügung gegen Samsung Galaxy Tab 10.1 bleibt bestehen

| 14:53 Uhr | 0 Kommentare

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Vor wenigen Tagen hatte Apple vor dem Düsseldorfer Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, nach der Samsung sein Galaxy Tab 10.1 innerhalb der EU nicht mehr verkaufen durfte. Wenige Tage später revidierte das Gericht seine Entscheidung und hob das Verkaufsverbot außerhalb Deutschlands auf.

Am heutigen Tag (25. August) gab es eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf. Samsung hatte sich zum Ziel gemacht, die einstweilige Verfügung im Eilverfahren wieder aufheben zu lassen. Das Resultat der Verhandlung lief für den koreanischen Hersteller jedoch ernüchternd, die Verfügung bleibt bestehen. Die Vorsitzende Richterin sah einen „übereinstimmenden Gesamteindruck“ zwischen dem iPad und den später erschienenen Galaxy-Tabs, so Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke. Damit ist es Samsung Deutschland auch weiterhin untersagt, das Galaxy Tab 10.1 hierzulande zu vertreiben. Gegen das Urteil kann Samsung innerhalb von vier Wochen Berufung einlegen.

Vermutlich werden die Streitigkeiten nun vor dem Oberlandgericht in Düsseldorf landen, es ist kaum vorstellbar, dass sich Samsung mit der heutigen Entscheidung zufrieden gibt.

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