Woche für Woche gibt es irgendwie auf diesem Erdball eine Patentrechtsentscheidung, bei der Apple involviert ist. Dieses Mal mussten Prozessbeobachter nicht weit reisen, bei uns in Deutschland fiel die jüngste Entscheidung. Das Bundespatentamt hat hierzulande das europäische Patent EP1964022 „unlocking a device by performing gestures on an unlock image“ für ungültig erklärt.
Wie Patentrechtsexperte Florian Müller berichtet, hatte Apple versucht, sein „Slide to Unlock“ Patent hierzulande mit zahlreichen Argumenten zu sichern. Am Ende des Tages folgte das Gericht den Argumenten jedoch nicht.
Mit anderen Worten: Apples Patent ist ungültig und die Konkurrenz kann problemlos eine vergleichbare Slide to Unlock Möglichkeit in den eigenen Smartphones benutzen. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass das Patent nicht dem europäischen Richtlinien entspricht.
Ich kann mir schon denken, welcher alte Spruch gleich wieder kommt:
„Slide to Unlock hatte meine Oma schon an der Haustür“
Ha… ha… ha… ich kann es nicht mehr hören!
Ist jedoch Tatsache und absolut ironisch oder anders gesagt typisch, dass Apple so etwas patentieren lies 😉
Wieso Tatsache? Wenn es sich dabei denn um einen stilisierten Türriegel handeln würde, ok, tut es aber nicht.
Es ist doch völlig in Ordnung, die Idee, einen Schieber auf dem Display zum Entsperren zu nutzen, schützen zu lassen!
Nein, nur Apple schützt sowas, kein anderer Hersteller.
Ach ja, bist du dir da sicher?
Natürlich lassen andere Hersteller ihre entsprechenden Unlock-Konzepte genauso schützen…
z.B. Googles „Face to Unlock“ Patent,
viel merkwürdiger, dass die das durchkriegen…
Face Recognition als Zugangskontrolle ist doch wohl erst recht nichts neues?
Das ist einmal ein Schieber und einmal eine Gesichtserkennungssoftware. Da ist wohl ein Unterschied. Als ob Google bei Android die 9 Kreise patentieren lassen hat…
Da ist eben KEIN Unterschied. Im Google-Patent geht es nicht um die Funktionsweise einer Face-Recognition-Software, sondern lediglich um die Idee, diese als Zugangskontrolle für ein Smartphone zu nutzen.
Ebenso wenig geht es im Apple-Patent um einen Schieber, sondern darum, dass mittels diesem das Gerät entsperrt wird.