Wie Reuters berichtet, trägt Apple im Markenrechtsstreit gegen den chinesischen Hersteller Xiaomi einen wichtigen Sieg davon. So beschloss das EU-Gericht, dass Xiaomi seine für Tabletcomputer genutzte Bezeichnung Mi Pad nicht als Unionsmarke eintragen darf.
Verwechselungsgefahr mit dem iPad
Apple hat sich im Markenrechtsstreit gegen Xiaomi durchgesetzt. Zumindest in der EU kann der chinesische Hersteller die Marke Mi Pad nicht als Unionsmarke eintragen. Die Namensgebung ist laut dem Gericht zu nahe an der älteren Marke iPad angelegt, so dass eine Verwechselungsgefahr für den Kunden besteht. Apple steht es nun offen von Xiaomi zu verlangen, den Verkauf von Tabletcomputern unter dem Namen Mi Pad einzustellen. Sollte Xiaomi den Namen weiterhin verwenden, müsste Apple vor ein Markengericht ziehen.
Mit diesem Beschluss endet ein langer Rechtsstreit zwischen Xiaomi und Apple. Xiaomi hatte im April 2014 vor dem Europäischen Amt für geistiges Eigentum die Wortmarke Mi Pad beantragt. Apple erhob Widerspruch und verwies auf die bereits geschützte Marke iPad. Mehr als drei Jahre und drei Mi Pads später konnte sich Apple nun durchsetzten.
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