LG Mannheim: Apple verletzt Qualcomm-Patent nicht (Update)

| 14:32 Uhr | 1 Kommentar

Am heutigen Tag hat das Landgericht Mannheim entschieden, dass Apple, das von Qualcomm vorgetragene Patent nicht verletzt. Eine entsprechende Klage des Chip-Herstellers wurde abgewiesen.

LG Mannheim: Apple verletzt Qualcomm-Patent nicht

Die Patentstreitigkeiten zwischen Qualcomm und Apple erinnern an den Streit zwischen Samsung und Apple. Während sich Apple und Samsung weitestgehend geeignet und das Kriegsbeil begraben haben, ist im Streit zwischen Apple und Qualcomm kein Ende in Sicht.

Nun muss Qualcomm im Streit gegen Apple einen Rückschlag einstecken. Das LG Mannheim hat am heutigen Tag eine Klage von Qualcomm gegen Apple abgewiesen. Das Gericht ist zu der Auffassung gekommenen, dass iPhones das ins Feld geführte Qualcomm Patent nicht verletzt.

In einer Pressemitteilung des Landgerichts Mannheim heißt es

Die für beide Verfahren zuständige 2. Zivilkammer hat die Klagen heute als unbegründet abgewiesen. Der Vorsitzende hat im Rahmen der mündlichen Urteilsbegründung ausgeführt, dass das Klagepatent EP 2 460 270 durch die in den Smartphones der Beklagten verbauten Chips nicht verletzt werde. In dem Klagepatent sei unter anderem von einer sogenannten „Bulk-Spannung“ die Rede. Zwischen den Parteien sei streitig, wie dieser Begriff zu verstehen, d.h. wie das Patent auszulegen sei. Während die Beklagten die Ansicht vertreten, es müsse sich bei der „Bulk-Spannung“ um eine konstante bzw. fixe Spannung handeln, vertrete die Klägerin den gegenteiligen Standpunkt.

Die Kammer sei u.a. aufgrund des Wortlautes des Patentanspruchs sowie aufgrund der Beschreibung des Klagepatentes zu dem Ergebnis gekommen, dass die engere Auslegung der Beklagten zutreffe. Ausgehend von dieser engen Auslegung sei die Klage abzuweisen gewesen, da die „Bulk-spannung“ bei den angegriffenen Smartphones gerade nicht konstant sei.

Es komme deshalb auf die weiteren zwischen den Parteien diskutierten Streitfragen, insbesondere auf die von Seiten der Beklagten angeführte kartellrechtliche Problematik nicht an.

Qualcomm kündigte bereits das Rechtsmittel der Berufung an. In diesem Fall ist das Oberlandesgericht in Karlsruhe zuständig.

Noch Ende Dezember musste Apple vor dem Landgericht München eine Niederlage einstecken, welche zu einem iPhone 7 und iPhone 8 Verkaufsverbot in Deutschland geführt hat. Gegen die Entscheidung des LG Münchens ist Apple wiederum in Berufung gegangen. Allgemein steht Qualcomm dieser Tage mächtig unter Druck. Rund um den Erdball untersuchen Kartellbehörden, inwieweit Qualcomm seine Marktposition ausgenutzt hat. Erst gestern war eine Anhörung in den USA, bei der unter anderem Apple COO Jeff Williams ausgesagt hat.

Update: Apple hat sich ziemlich deutlich zu dem Urteil geäußert:

„Wir sind mit der Entscheidung zufrieden und danken dem Gericht für ihre Zeit und Sorgfalt. Wir bedauern, dass Qualcomm das Gericht in Anspruch genommen hat, um die Aufmerksamkeit von ihrem illegalen Verhalten abzulenken, welches Gegenstand mehrerer Klagen und Verfahren auf der ganzen Welt ist.“

Kategorie: Apple

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1 Kommentare

  • Gast

    Jetzt bin mal gespannt was Düsseldorf und München dazu sagen.
    Japan , China , Australien , die EU und die USA verklagen Qualcom
    wegen Missbrauch der Marktmacht und unzulässiger Lizenzvereinbarungen.
    Wird noch lustig um Q.

    15. Jan 2019 | 16:00 Uhr | Kommentieren

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