Sparkasse: neue AGB zum 14. September 2019 – Vorbote auf Apple Pay?

| 15:33 Uhr | 2 Kommentare

Richtig überraschend kommt es nicht, dass Sparkassen und Banken ihre AGB zum 14. September anpassen. Nachdem erst kürzlich die ING tätig wurde, ist es nun die Sparkasse. Genau genommen hat uns unser Leser Rene (Danke) die neuen AGB der Kreissparkasse Limburg zukommen lassen. Die Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 erfolgt in zwei Stufen. Die zweite Stufe tritt am 14. September 2019 in Kraft. Von daher bedarf es der Anpassung der AGB. In diesem Zusammenhang spricht die KSK Limburg allerdings auch von ergänzenden Bedingungen für digitale Karten mit individualisierten Authentifizierungsverfahren. Sind dies Vorboten auf Apple Pay oder ist die Anpassung auf die Zahlung über Android-Geräte abgerichtet? Vielleicht auch beides.

Ergänzende Bedingungen für digitale Karten mit individualisierten Authentifizierungsverfahren

Nachdem sich die Sparkasse zunächst beim Thema Apple Pay zurückhaltend und distanziert zeigte, hat man mittlerweile bestätigt, dass Apple Pay noch im Laufe dieses Jahres den eigenen Kunden zur Verfügung gestellt wird. Im ersten Schritt sollen Kreditkarten hingelegt werden können, im kommenden Jahr soll auch die Girocard realisiert werden.

Die KSK Limburg macht ihre Kunden nun auf neue AGB ab dem 14. September aufmerksam. Unter anderem heißt es

Ergänzende Bedingungen für digitale Karten mit individualisierten Authentifizierungsverfahren: Online-Banking-Kunden können bereits seit Juli 2018 mit digitalen Karten Ihrer Sparkasse mobil per Smartphone bezahlen. Ab Herbst 2019 werden für digitale Karten neue, innovative Verfahren zur Kun- denauthentifizierung am Händlerterminal eingeführt, die der Karteninhaber direkt auf seinem Smart- phone durchführt (z. B. mittels biometrischer Verfahren wie Fingerabdruck oder Gesichtserkennung bzw. mittels Eingabe des Geräte-Codes). 

Zur Nutzung dieser Verfahren ist die Einführung ergänzender Kundenbedingungen für die Sparkassen- Card und die Sparkassen-Kreditkarten notwendig. Deshalb werden zum 14. September 2019 ergänzend die „Bedingungen für die digitale Sparkassen-Card (Debitkarte) mit Nutzung individualisierter Authenti- fizierungsverfahren“, „Bedingungen für die digitale Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) mit Nutzung in- dividualisierter Authentifizierungsverfahren“ sowie die „Bedingungen für die digitale Mastercard Ba- sis/Visa Basis (Debitkarte) mit Nutzung individualisierter Authentifizierungsverfahren“ vereinbart, je nachdem, welche Kartenprodukte Sie konkret im Einsatz haben. 

Im weitern Verlauf ist die Rede von

  • das mobile Endgerät als Besitzelement,
  • biometrische Merkmale des Karteninhabers (z. B. Fingerabdruck) als Seinselemente
  • der Entsperrcode des mobilen Endgeräts als Wissenselement. 

Dies ist natürlich noch kein konkreter Hinweis darauf, ab wann die Sparkassen Apple Pay anbieten werden. Es zeigt jedoch, dass man hinter den Kulissen bereits fleißig arbeitet und den mobilen Apple Bezahldienst vorbereitet.

Kategorie: Apple

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2 Kommentare

  • S1

    Auch der 14.09. Genau wie bei der ING. Das ist doch alles kein Zufall! Also meiner Ansicht nach startet ApplePay am 14.09. für die ING/Sparkassen/Volksbank-Kunden in Deutschland. Da kann mir nun keiner mehr was anderes erzählen!

    12. Jul 2019 | 14:29 Uhr | Kommentieren
    • Krusty

      Der 14.9. ist in der Tat kein Zufall, denn zu diesem Termin tritt die zweite Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2) verbindlich in Kraft. Mit Apple Pay hat das aber erstmal nichts zu tun.

      12. Jul 2019 | 21:36 Uhr | Kommentieren

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