Markenrecht: Apple im Streit mit US-Patentamt über AR-Terminologie

| 14:45 Uhr | 0 Kommentare

Apple hat rechtliche Schritte gegen das United States Patent and Trademark Office (USPTO) eingeleitet, um die Weigerung anzufechten, Augmented-Reality-Begriffe wie „Reality Composer“ und „Reality Converter“ als Marke zu schützen.

Rechtsstreit um Kreativbegriffe

Wie Reuters berichtet, ist Apples Auseinandersetzung mit dem US-Patentamt über die Marken „Reality Composer“ und „Reality Converter“ zu einem Rechtsstreit eskaliert. Der Streit begann, als das türkische Unternehmen ZeroDensity die entsprechenden Markenanmeldungen von Apple anzweifelte und auf eine mögliche Verwechslung mit seinen „Reality“-Marken hinwies und argumentierte, dass die Begriffe von Apple zu „beschreibend“ seien.

Die Klage von Apple konzentriert sich auf diese Behauptung und versucht, sie zu widerlegen. Die Namen „Reality Composer“ und „Reality Converter, so heißt es in der Klageschrift, „sind von Apple erfundene Begriffe, die nicht die zugrunde liegenden Software-Entwicklungswerkzeuge beschreiben, für die Apple diese Marken verwendet.

„Sie sind suggestiv, genauso wie ‚Burger King‘ eine Fast-Food-Kette und kein tatsächlicher Monarch ist“, so Apple weiter. „Die Kombination von zwei unvereinbaren Begriffen in einer Marke, die zusammen Fantasie erfordern, um einen praktischen Sinn zu ergeben, sind Kennzeichen einer suggestiven Marke.“

„Im Gegensatz dazu“, so Apple, „beschreiben deskriptive Begriffe wie ‚Raisin Bran‘ oder ‚American Airlines‘ eindeutig die unter dem Markennamen angebotenen Waren und Dienstleistungen (ein Müsli mit Kleie und Rosinen; eine Fluggesellschaft mit Sitz in Amerika).“

Apple schließt mit der geradezu amüsanten Feststellung:

„So innovativ Apple auch ist“, so bleibt doch nur die Schlussfolgerung, dass wir „nicht Realität ‚komponieren‘ oder ‚umwandeln‘ können.“

Kategorie: Apple

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