EU prüft Shazam-Übernahme durch Apple

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Nachdem es zunächst nur ein Gerücht war, gab Apple Mitte Dezember letzten Jahres offiziell die Übernahme von Shazam bekannt. Shazam ist eine sehr beliebte App, die anhand eines kurzes Audioschnippsels Lieder, TV-Sendungen, Filme und Werbung erkennen kann. Nachdem Apple zunächst nur mit Shazam kooperiert hatte, wurde das Unternehmen nun komplett „einverleibt“. Nun hat die Europäische Kommission bekannt gegeben, dass man die Übernahme prüfen wird.

EU prüft Übernahme von Shazam durch Apple

Die Europäische Kommission hat einem Antrag von Frankreich, Island, Italien, Norwegen, Österreich, Schweden und Spanien stattgegeben und wird die geplante Übernahme von Shazam durch Apple auf der Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung prüfen. Nach Auffassung der EU könnt die Shazam Übernahme durch Apple den Wettbewerb beeinträchtigen. Von daher guckt sich die Kommission die Übernahme nun genauer an.

Die Europäische Kommission schreibt

Die geplante Übernahme von Shazam durch Apple liegt unter den in der EU-Fusionskontrollverordnung festgelegten Umsatz-Schwellenwerten, ab denen Unternehmenszusammenschlüsse aufgrund ihrer EU-weiten Bedeutung bei der Europäischen Kommission angemeldet werden müssen. Daher hat Apple das Vorhaben zur aufsichtsrechtlichen Genehmigung in Österreich angemeldet, wo es den nationalen Schwellenwert für die Meldung von Zusammenschlüssen erreicht.

Österreich stellte bei der Kommission daraufhin einen Verweisungsantrag nach Artikel 22 Absatz 1 der EU-Fusionskontrollverordnung. Nach diesem Artikel kann ein Mitgliedstaat die Kommission ersuchen, einen Zusammenschluss zu prüfen, der zwar keine EU-weite Bedeutung hat, aber den Handel innerhalb des Binnenmarkts beeinträchtigt und den Wettbewerb im Hoheitsgebiet des bzw. der antragstellenden Mitgliedstaaten erheblich zu beeinträchtigen droht. Später haben sich Frankreich, Island, Italien, Norwegen, Schweden und Spanien dem Antrag angeschlossen.

Nach Sichtung der Angaben Österreichs und der Länder, die sich dem Verweisungsantrag angeschlossen haben, ist die Kommission vorbehaltlich des Ergebnisses einer umfassenden Prüfung der Auffassung, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum haben könnte. Die Kommission ist ferner zu dem Schluss gekommen, dass sie die am besten geeignete Behörde für die Beurteilung der potenziellen grenzübergreifenden Auswirkungen des Vorhabens ist.

Die Kommission wird nun Apple auffordern, das Vorhaben zur Genehmigung anzumelden.

Wir sind gespannt, was die Prüfung des Sachverhalts ergibt. Bisher wurde öffentlich nicht bekannt, welchen Betrag Apple für die Übernahme auf den Tisch legen musste. Gut möglich, dass die Überprüfung auch hier ein wenig Licht ins Dunkel bringt.

Kategorie: Apple

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