Die Elektronikversicherung: Schutz eurer elektronischen Geräte

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Elektronische Geräte prägen den Alltag. Dazu zählen nicht nur Smartphone, Tablet und Computer, sondern auch Fernsehgeräte, Receiver, Mikrowellen und vieles mehr. Ein Ausfall kann ernste Folgen haben. Davor schützt eine Elektronikversicherung.

Was ist eine Elektronikversicherung?

Sie gehört zur Gruppe der Sachversicherungen, genauer gesagt, zu den technischen Versicherungen. Die Elektronikversicherung schützt alle elektronischen Geräte, die zum Haushalt oder Firma des Versicherungsnehmers gehören. Der Schutz erstreckt sich sowohl auf stationäre als auch auf mobile Geräte. Das Eigentum von Personen, die im Haushalt leben (Ehepartner, unverheiratete Kinder ohne eigenes Einkommen) ist im Versicherungsschutz inbegriffen.

Welche Risiken sind versichert?

Die Elektronikversicherung ist ein All-Risk-Versicherung. Das bedeutet, alle Gefahren sind versichert, die nicht ausdrücklich in der Police ausgenommen sind. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Schäden durch falsche Bedienung
  • Wasserschäden
  • Schäden durch Sturz oder mechanische Kräfte
  • Brand, Blitzschlag oder Hitze
  • Schäden durch Dritte (inklusive Sabotage)
  • Verlust durch Raub oder Diebstahl

Welche Schäden sind nicht versichert?

Dazu gehören in erster Linie:

  • Verlust durch Vergessen oder Verlieren
  • Beschlagnahme durch Behörden
  • Verlust oder Beschädigung als Folge kriegerischer Ereignisse, Aufstände oder terroristischer Anschläge

Wie sieht der Versicherungsschutz konkret aus?

Üblicherweise wird eine Deckungssumme aller zum Haushalt oder zur Firma gehörenden elektronischen Geräte vereinbart. Für einen durchschnittlichen Haushalt wird diese Deckungssumme oft auf 15.000 EUR festgelegt. Dazu kommt eine Höchstgrenze der Deckung für ein einzelnes Gerät. Im genannten Beispiel wären das in der Regel 5.000 EUR als maximaler Schadensersatz für ein einzelnes Gerät.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle zum Haushalt oder zur Firma gehörenden elektronischen Geräte. Diese müssen nicht einzeln in der Police aufgeführt sein. Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer allerdings nachweisen können, dass die Geräte sein Eigentum oder das einer im Haushalt lebenden Person sind.

Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel ein Jahr. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Manche Versicherungen bieten allerdings auch Verträge an, die monatlich oder sogar täglich kündbar sind. In diesem Fall sind jedoch die Prämien höher.

Wie wird ein Schaden gemeldet und reguliert?

Im Schadensfall ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Versicherung so schnell wie möglich zu informieren. Das kann über die Hotline, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Wurde das Gerät gestohlen oder geraubt, benötigt die Versicherung eine Kopie der Anzeige bei der Polizei und ein Aktenzeichen.

Sollte das Gerät beschädigt sein, übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten. Falls vertraglich vereinbart, wird während der Reparatur ein gleichwertiges Ersatzgerät gestellt. Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, erhält der Versicherungsnehmer ein gleichwertiges Ersatzgerät (muss nicht unbedingt dieselbe Marke oder Modell sein). Alternativ kann die Versicherung dem Versicherungsnehmer auch den Geldwert des Geräts erstatten. Wenn das Gerät nicht älter als 2 Jahre ist, wird der Neuwert ausgezahlt, bei Geräten älter als 2 Jahre der Zeitwert.

Welche Vorteile hat eine Elektronikversicherung?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle zum Haushalt gehörenden elektronischen Geräte, egal ob stationär oder mobil. Auch die Geräte des Ehe-/Lebenspartners oder der im Haushalt lebenden nicht erwerbstätigen Kinder sind versichert.

Der Schutz ist umfassend und erstreckt sich auch auf fahrlässiges Verhalten oder Eigenverschulden. Wenn beispielsweise bei einer Party ein Gast Wein über das neue Smartphone kippt oder der Fernseher beim Umzug aus der Hand rutscht, greift der Versicherungsschutz.

Welche Nachteile hat eine Elektronikversicherung?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf physische Schäden an den versicherten Geräten. Schäden an der Software oder Schadensersatzforderungen bei Verstößen gegen den Datenschutz oder das Copyright sind nicht versichert. Wenn beispielsweise Viren oder Malware aus dem Internet heruntergeladen und das Gerät dadurch zerstört oder unbrauchbar, ist die Elektronikversicherung nicht zuständig. Dasselbe gilt, wenn der Firmencomputer gehackt und Kundendaten gestohlen werden oder er blockiert und für die Freigabe ein Lösegeld gefordert wird.

Wer viel im Internet unterwegs ist oder Geschäfte Online tätigt, sollte die Elektronikversicherung mit einer Cyber-Versicherung, auch Internet-Versicherung genannt, ergänzen. Diese deckt die oben genannten Schäden und trägt auch die Kosten zur Wiederherstellung gelöschter Daten.

Zusammenfassung

Die Elektronikversicherung bietet umfassenden Schutz gegen physische Schäden an elektronischen Geräten. Alle zum Haushalt des Versicherungsnehmers gehörenden elektronischen Geräte sind versichert. Aus diesem Grund zeichnet sich die Elektronikversicherung durch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Sie stellt eine sinnvolle Ergänzung der Hausratsversicherung dar.

Kategorie: Apple

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