EU will iMessage und WhatsApp mit anderen Messaging-Apps kompatibel machen

| 12:33 Uhr | 0 Kommentare

Die Europäische Union hat weitere Details zu ihren Plänen zur Unterbindung wettbewerbswidriger Praktiken zwischen großen Technologieunternehmen bekannt gegeben. Mit den Regeln des neuen Digital Markets Act (DMA) will die EU unter anderem, dass eine Art „Messenger-Standard“ eingeführt wird, mit dem alle kommunizieren können.

Fotocredit: Apple

EU will Messenger-Standard

Der DMA zielt auf Unternehmen ab, die mindestens 45 Millionen monatlich aktive Endnutzer oder 10.000 jährlich aktive Unternehmensnutzer in Europa haben. Während bereits erwartet wurde, dass die Kartellgesetzgebung Auswirkungen auf die Funktionsweise des App Stores haben würde, könnte sie auch zu Änderungen bei großen Messaging-Diensten wie iMessage, WhatsApp und dem Facebook Messenger führen.

Die EU-Gesetzgeber haben sich darauf geeinigt, dass die großen Messaging-Apps, die in Europa verfügbar sind, sich „öffnen und mit kleineren Messaging-Plattformen interagieren müssen“. Mit anderen Worten: Europa möchte, dass ein iMessage- oder WhatsApp-Nutzer in der Lage ist, Nachrichten an einen Signal-Nutzer zu senden, oder an jede andere denkbare Messaging-App. Die Öffnung müsste jedoch nicht generell erfolgen, sondern nur dann, wenn ein kleinerer Mitbewerber dies beantragt, so die Pressemitteilung des EU-Parlaments.

Die Nutzer kleiner oder großer Plattformen wären dann in der Lage, über verschiedene Messaging-Apps hinweg Nachrichten auszutauschen, Dateien zu versenden oder Videoanrufe zu tätigen, wodurch sie mehr Auswahl hätten. Was die Interoperabilitätsverpflichtung für soziale Netzwerke betrifft, so haben sich die Mitgesetzgeber darauf geeinigt, dass solche Bestimmungen in Zukunft noch bewertet werden sollen.

Die Gesetzgebung würde die Unternehmen auch dazu verpflichten, die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer zur Erhebung personenbezogener Daten für Werbezwecke einzuholen. Zudem sollen die Plattformen den Nutzern die freie Wahl lassen, welchen Webbrowser, virtuellen Assistenten oder welche Suchmaschine sie verwenden wollen.

Im Moment muss die Gesetzgebung noch fertiggestellt und vom Parlament genehmigt werden, sodass wir noch ein wenig warten müssen, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Wenn das Gesetz in Kraft treten sollte, könnten Verstöße mit Geldstrafen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder bis zu 20 Prozent bei wiederholten Verstößen geahndet werden.

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