„Durchschlagender Erfolg“: Apple gewinnt erneut vor Gericht gegen Epic

| 21:03 Uhr | 1 Kommentar

Über den Rechtsstreit zwischen Apple und Epic haben wir in der Vergangenheit bereits mehrfach berichtet. Nun ging Apple bei einem weiteren Termin vor Gericht erneut als Sieger hervor. Das Berufungsgericht hat eine Entscheidung aus November 2021 bestätigt, bei der festgestellt wurde, dass Apple kein Monopolist nach bundesstaatlichen oder einzelstaatlichen Kartellgesetzen ist.

Apple vs. Epic

Im August 2020 entfernte Apple Fortnite aus dem App Store. Epic hatte bewusst gegen die App Store Regeln verstoßen und eine Direktbezahlfunktion implementiert, um die 30 Prozent Abgabe an Apple zu umschiffen. Es folgten diverse Klagen in unterschiedlichen Ländern und so trafen sie beide Parteien bereits mehrfach vor Gericht.

Ende 2021 entschied ein Gericht, dass es Apple Entwicklern erlauben muss, App-Nutzer auf externe Zahlungsplattformen hinzuweisen. Gleichzeitig kam das Gericht jedoch zu dem Entschluss, dass Apple die rechtlichen Kriterien nicht erfüllte, um als Monopol zu gelten. Aus diesem Grund muss Apple auch keine konkurrierenden App-Stores für iOS-Apps zulassen. Sowohl Apple als auch Epic legten Berufung zu verschiedenen Aspekten des Urteils ein.

Laut Bloomberg wies das Ninth Circuit Court of Appeals die Behauptungen von Epic zurück, dass die „App Store“-Regeln gegen das Bundeskartellrecht verstoßen, indem sie keine App-Marktplätze von Drittanbietern zulassen. Dies ist als deutlicher Sieg für Apple zu werten.

In einem Statement von Apple gegenüber Macrumors heißt es

Die heutige Entscheidung bestätigt erneut Apples durchschlagenden Erfolg in diesem Fall, wobei neun von zehn Klagen zugunsten von Apple entschieden wurden. Zum zweiten Mal in zwei Jahren hat ein Bundesgericht entschieden, dass Apple die Kartellgesetze auf Landes- und Bundesebene einhält. Der App Store fördert weiterhin den Wettbewerb, fördert Innovationen und erweitert die Möglichkeiten, und wir sind stolz auf seine tiefgreifenden Beiträge für Benutzer und Entwickler auf der ganzen Welt. Nichtsdestotrotz sind wir nicht mit der Entscheidung des Gerichts bezüglich der einen verbleibenden Forderung nach staatlichem Recht einverstanden und erwägen eine weitere Überprüfung.

Das ursprüngliche Urteil aus November 2021 beinhaltete auch die Entscheidung, dass Apple Entwicklern nicht länger verbieten könne, Nutzer auf Zahlungsoptionen von Drittanbietern zu verweisen. Diese Entscheidung wurde auch in der heutigen Ankündigung des US Ninth Circuit of Appeals bestätigt, aber die einstweilige Verfügung über das Inkrafttreten dieser Anforderung bleibt ebenfalls bestehen. Genau diese verbleibende Forderung könnte Apple erneut prüfen lassen.

Gerüchten zufolge bereitet sich Apple in Europa auf die Öffnung des App Stores vor. Mit iOS 17 könnte das sogenannte „Sideloading“ ermöglicht werden.

Kategorie: Apple

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1 Kommentare

  • Peter

    Jetzt wird es langsam mal Zeit, dass Apple -> Epic verklagt, für deren Machenschaften.

    25. Apr 2023 | 10:47 Uhr | Kommentieren

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