Gerichtsurteil: Apple darf Attac kein Hausverbot erteilen

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Der Oberste Gerichtshof von Paris hatte am Freitag die Forderung von Apple nach einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. Ziel war es, die Aktivistengruppe Attac daran zu hindern, vor den Einzelhandelsgeschäften des Unternehmens in Frankreich zu protestieren.

Kein Hausverbot für Attac

In den letzten Monaten hatten in Frankreich Mitglieder der globalisierungskritischen Organisation Attac vor mehreren Apple Stores zum Protest aufgerufen. Darunter war auch der Apple Store in der Nähe der Oper Palais Garnier in Paris, was zu einer Evakuierung und zur vorübergehenden Schließung des Ladenlokals führte. Apple reichte daraufhin einen Eilantrag bei einem französischen Gericht ein, um der Organisation ein allgemeines Hausverbot für Apple Retail Stores zu erteilen, da die Aktionen geschäftsschädigend seien. Das Hausverbot sollte sich auf drei Jahre belaufen, wobei man eine Strafandrohung von 150.000 Euro forderte.

Der Oberste Gerichtshof von Paris wies am Freitag Apples Antrag ab und erklärte das Attac in Übereinstimmung mit den Statuten der Europäischen Union gehandelt hätte. Im Zuge des Urteils, wurde Apple aufgefordert Attacs Anwaltskosten in Höhe von 2000 Euro zu zahlen.

Der Grund für die Proteste und die Belagerung der Apple Stores ist auf den Unmut über Apples Steuersparmodell zurückzuführen. Attac will mit einer europaweiten Kampagne auf die Steuertricks großer Konzerne aufmerksam machen und fordert dabei Mindeststeuersätze und eine Gesamtkonzernsteuer in der EU.

Kategorie: Apple

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