Apple erinnert App-Entwickler an bevorstehenden Start der App Tracking Transparenz

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Seit mehreren Monaten ist bekannt, dass Apple mit der Freigabe von iOS 14.5 und Co. die sogenannte „App Tracking Transparenz“ aktiviert. Im Vorfeld erinnern die Verantwortlichen Manager in Cupertino noch einmal daran, dass die Regeln der App Tracking Transparenz zwingend eingehalten werden müssen, und dass Apps ab dem 26. April mit Xcode 12 und dem iOS 14 SDK erstellt werden müssen.

Apple erinnert App-Entwickler an bevorstehenden Start der App Tracking Transparenz

Gestern erschien der Release Candidate zu iOS 14.5 und iPadOS 14.5. Gleichzeitig meldet sich Apple zu Wort und erinnert an den bevorstehenden Start der App Tracking Transparenz.

Mit der finalen Freigabe von iOS 14.5 und iPadOS 14.5 verlangt Apple die „App-Tracking Transparenz“, so dass Apps die Erlaubnis des Nutzers einholen, bevor sie dessen Daten über Apps oder Webseiten anderer Unternehmen hinweg verfolgen. In den Einstellungen können Nutzer dann sehen, welche Apps die Erlaubnis zum Tracking eingeholt haben, und nach Belieben Änderungen vornehmen.

Kommende Woche erfolgt die finale Freigabe von iOS 14.5 und iPadOS 14.5. Im Vorfeld informiert Apple wie folgt

Mit der bevorstehenden Veröffentlichung von iOS 14.5, iPadOS 14.5 und tvOS 14.5 müssen alle Apps das AppTrackingTransparency-Framework verwenden, um die Erlaubnis des Benutzers anzufordern, sie zu verfolgen oder auf die Werbekennung ihres Geräts zuzugreifen. Sofern Sie vom Benutzer nicht die Erlaubnis erhalten, die Nachverfolgung zu aktivieren, besteht der Werbekennungswert des Geräts ausschließlich aus Nullen, und Sie können diese möglicherweise nicht nachverfolgen.

Wenn Sie Ihre App zur Überprüfung einreichen, muss jede andere Form der Nachverfolgung – beispielsweise nach Name oder E-Mail-Adresse – im Abschnitt „Datenschutzinformationen für den App Store“ der Produktseite deklariert werden und sie darf nur ausgeführt werden, wenn die Berechtigung über AppTrackingTransparency erteilt wurde. Sie müssen der Systemaufforderung auch eine Zweckzeichenfolge hinzufügen, um zu erklären, warum Sie den Benutzer gemäß der App Store-Überprüfungsrichtlinie 5.1.2 (i) verfolgen möchten. Diese Anforderungen gelten für alle Apps ab dem 26. April 2021.

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