EU beschuldigt Apple, den Wettbewerb auf dem Musik-Streaming-Markt zu verzerren

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Anfang dieser Woche deutete sich bereits an, dass sich die Europäische Kommission am heutigen Freitag zu möglichen Kartellrechtsverletzungen durch Apple einlassen wird. Soeben ist die entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht worden und die EU beschuldigt Apple den Wettbewerb auf dem Musik-Streaming-Markt zu verzerren.

EU: Apple missbraucht Marktmacht

Die Europäische Kommission hat Apple über ihre vorläufigen Ansichten informiert, dass Apple den Wettbewerb auf dem Musik-Streaming-Markt verzerrt hat, da der Hersteller seine marktbeherrschende Stellung bei der Verbreitung von Musik-Streaming-Apps über den eigenen App Store missbraucht hat.

Die Kommission stellt die obligatorische Verwendung des Apple-eigenen In-App-Kaufmechanismus in Frage, der Entwicklern von Musik-Streaming-Apps auferlegt wurde, um ihre Apps über den App Store von Apple zu vertreiben. Die Kommission ist zudem darüber besorgt, dass es Apple App-Entwickler nicht erlaubt, iPhone- und iPad-Nutzer über alternative, günstigere Kaufmöglichkeiten zu informieren. Betroffen sind alle Musik-Streaming-Apps, die „Apple Music“ im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) konkurrieren. Eine Beschwerde hatte Spotify eingereicht.

Margrethe Vestager, Executive Vice President, verantwortlich für die Wettbewerbspolitik, sagte: „App Stores spielen eine zentrale Rolle in der heutigen digitalen Wirtschaft. Wir können jetzt einkaufen, auf Nachrichten, Musik oder Filme zugreifen, anstatt Webseiten zu besuchen. Unsere vorläufige Erkenntnis ist, dass Apple über den App Store ein Türsteher für Benutzer von iPhones und iPads ist. Mit Apple Music konkurriert Apple auch mit Musik-Streaming-Anbietern. Durch die Festlegung strenger Regeln für den App Store, die konkurrierende Musik-Streaming-Dienste benachteiligen, entzieht Apple den Nutzern billigere Musik-Streaming-Optionen und verzerrt den Wettbewerb. Dies geschieht, indem Rivalen bei jeder Transaktion im App Store hohe Provisionsgebühren berechnet werden und ihnen untersagt wird, ihre Kunden über alternative Abonnementoptionen zu informieren.“

Die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte dargelegten Bedenken der Kommission beziehen sich auf die Kombination der folgenden beiden Regeln, die Apple in seinen Vereinbarungen mit Entwicklern von Musik-Streaming-Apps festlegt:

  • Die verpflichtende Nutzung von Apples obligatorischen In-App-Kaufsystems (IAP) für die Verteilung von bezahlten digitalen Inhalten. Apple berechnet App-Entwicklern eine Gebühr von 30 Prozent auf alle Abonnements, die über den obligatorischen IAP gekauft wurden. Die Untersuchung ergab, dass diese Gebühr an die Endnutzer weitergegeben wird, indem sie die Preise erhöhte.
  • „Anti-Steering-Bestimmungen“, die die Fähigkeit von App-Entwicklern einschränken, Benutzer über alternative Kaufmöglichkeiten außerhalb von Apps zu informieren. Während Apple Benutzern die Verwendung von Musikabonnements ermöglicht, die an anderer Stelle gekauft wurden, hindern seine Regeln Entwickler daran, Benutzer über solche Kaufmöglichkeiten zu informieren, die normalerweise vorhanden sind. Die Kommission befürchtet, dass Benutzer von Apple-Geräten erheblich höhere Preise für ihre Musikabonnements zahlen oder bestimmte Abonnements nicht direkt in ihren Apps kaufen können.

Nach vorläufiger Ansicht der Kommission verzerren die Vorschriften von Apple den Wettbewerb auf dem Markt für Musik-Streaming-Dienste, indem sie die Kosten konkurrierender Entwickler von Musik-Streaming-Apps erhöhen. Dies führt wiederum zu höheren Preisen für Verbraucher für ihre In-App-Musikabonnements auf iOS-Geräten.

Darüber hinaus wird Apple zum Vermittler für alle IAP-Transaktionen und übernimmt die Abrechnungsbeziehung sowie die damit verbundene Kommunikation für Wettbewerber.

Die EU betont, dass die Übermittlung der Mitteilung der Beschwerdepunkte nicht das Ergebnis einer Untersuchung berührt.

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