Musikverlag verklagt Spotify auf 1,6 Milliarden US-Dollar

| 17:55 Uhr | 0 Kommentare

Nachdem Spotify gerade noch beschäftigt war, sich über Apples „unfaire“ Store-Richtlinien zu beschweren, muss sich das Unternehmen nun selber mit unzufriedenen Partnern auseinandersetzen. So verklagt die auf Autoren- und Künstlerrechte spezialisierte US-Firma Wixen Music den Streaming-Anbieter auf 1,6 Milliarden US-Dollar, da Spotify unrechtmäßig Material verwendet haben soll.

Musikverlag verklagt Spotify

Es ist nicht das erste Mal, dass Spotify wegen nicht bezahlter Streams in der Klemme steckt. Im aktuellem Fall beanstandet Wixen Music, dass der Streaming-Anbieter mehr als 10.000 Songs von Künstlern wie Tom Petty, Neil Young oder The Doors angeboten hat, ohne die universalen Rechte an der Verwendung der Musik zu haben.

Für die Verwendung von Songs müssen neben den Plattenfirmen auch die Autoren und Verlage bezahlt werden. Zumindest müssen diese über die geplante Verwendung informiert werden. Spotify habe dies jedoch in vielen Fällen versäumt, argumentiert Wixen in der Klage. So soll Spotify insgesamt 10.784 Songs unrechtmäßig angeboten haben. Der Anbieter habe zwar mit Plattenfirmen verhandelt, aber die Regelung der Autorenrechte vernachlässigt. Für jedes Lied verlangt Wixen nun eine Entschädigung für die Künstler in Höhe von 150.000 US-Dollar. Bei fast 11.000 Songs wären somit mindestens 1,6 Milliarden US-Dollar fällig. Bereits im Mai hatte Spotify für solche Fälle einen Fonds in Höhe von 43,45 Millionen US-Dollar eingerichtet. Die Maßnahme ist jedoch laut Wixen Music unzureichend.

Music Modernization Act

Hintergrund zu der im Dezember eingereichten Klage ist eine mögliche Gesetzesänderung für das Musikgeschäft. Sollte der „Music Modernization Act“ in Kraft treten, sind vergleichbare Klagen, nach dem 1. Januar 2018 nicht mehr zulässig. Für Spotify kommt die Klage zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt. So wird gemunkelt, dass der Streamingdienst schon bald einen Börsengang in Angriff nehmen will. Spotify lehnte am Mittwoch einen Kommentar unter Hinweis auf ein laufendes Verfahren ab. (via Variety)

Kategorie: Allgemein

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