Europäische Kommission leitet für geplante Übernahme von Shazam durch Apple eingehendes Prüfverfahren ein

| 18:22 Uhr | 0 Kommentare

Nachdem im Dezember letzten Jahres die Übernahme von Shazam durch Apple offiziell bekannt gegeben wurde, stellte die Europäische Kommission schnell klar, dass man die Übernahme prüfen wird. Bis zum heutigen 23. April sollte eine Entscheidung über ein Prüfverfahren gefällt werden. Genau dieses hat die EU nun bestätige und selbiges eingeleitet.

EU prüft Shazam Übernahme durch Apple

Wie die Europäische Kommission am heutigen Tag mitgeteilt hat, wurde ein Verfahren eingeleitet, um die geplante Übernahme von Shazam durch Apple nach der EU Fusionskontrollverordnung eingehend zu prüfen. Die Kommission hat Bedenken, dass die Fusion die Wahlmöglichkeiten für Nutzer von Musik-Streamingdiensten einschränken könnte.

In der Meldung heißt es unter anderem

Das Prüfverfahren betrifft die geplante Übernahme von Shazam durch Apple. Durch diese Fusion würden sich zwei große und bekannte Akteure der digitalen Musikindustrie zusammenschließen, die hauptsächlich in sich gegenseitig ergänzenden Geschäftsbereichen tätig sind. So bietet Apple den Musik-Streamingdienst „Apple Music“ an, der in den letzten drei Jahren zum zweitgrößten Musik-Streamingdienst in Europa geworden ist. Shazam ist mit seiner Musikerkennungs-Anwendung (App) für Mobilgeräte in dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und weltweit führend. Musikerkennungs-Apps ermöglichen den Nutzern, Musik anhand kurzer, über das eingebaute Mikrofon des Mobilgeräts aufgenommener Hörproben zu erkennen.

Eine erste Marktuntersuchung der Kommission warf in Bezug auf die Kombination von Shazams starker Position auf dem Markt für Musikerkennungs-Apps und Apples Stellung auf dem Markt für Musik-Streamingdienste verschiedene Fragen auf.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befürchtet die Kommission, dass Apple nach der Übernahme von Shazam Zugang zu wirtschaftlich sensiblen Kundendaten konkurrierender Anbieter auf dem EWR-Markt für Musik-Streamingdienste erlangen könnte. Der Zugang zu derartigen Daten würde es Apple ermöglichen, die Kunden konkurrierender Anbieter gezielt anzusprechen und zu einem Wechsel zu „Apple Music“ zu ermutigen. Daraus könnte sich ein Wettbewerbsnachteil für konkurrierende Musik-Streamingdienste ergeben. Wenngleich die Kommission Shazam gegenwärtig nicht als wesentlichen Einstiegspunkt für den Markt für Musik-Streamingdienste einstuft, wird sie weiter prüfen, ob Konkurrenten von „Apple Music“ beeinträchtigt würden, wenn Apple nach dem Zusammenschluss unterbinden würde, dass Nutzer über die Shazam-App an diese verwiesen werden.

Das Vorhaben wurde am 14. März 2018 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, d. h. bis zum 4. September 2018, einen Beschluss erlassen. Das eingehende Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

Spätestens Anfang September werden wir dann erfahren, wie das Prüfverfahren ausgegangen ist.

Kategorie: Apple

Tags: ,

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert