App Store: Neue Regeln für Multiplattform-Apps, Demos und Kryptowährungen

| 20:22 Uhr | 0 Kommentare

Wer eine App im App Store anbieten will, kommt nicht an den App Store Review Guidelines vorbei. Ein prominentes Opfer war gerade erst Valve, als die Steam Link-App nicht zugelassen wurde. Nun hat Apple die Vorschriften für eine Zulassung im App Store erneut präzisiert und bei der Gelegenheit neue Optionen hinzugefügt aber auch bestimmte Aspekte verschärft.

Multiplattform und Mirror-Apps

Apple ist unter Entwicklern für seine strengen App Store Richtlinien bekannt. In erster Linie will das Unternehmen mit dem Regelwerk seine Nutzer schützen. So ist es den Entwicklern unter anderem untersagt Daten zu sammeln, die nicht für den Betrieb der App notwendig sind. Apple will mit den Regeln jedoch auch das eigene Geschäftsmodell verteidigen. So werden keine Apps geduldet, die versuchen Apples Gebührensystem zu umgehen.

Bei Multiplattform-Apps gab es hier des Öfteren Kontroversen, die für Diskussionen gesorgt haben. Das Update präzisiert nun die Richtlinie. Es ist zwar erlaubt anderweitig erworbene Inhalte in der App anzuzeigen, allerdings muss dieser Content auch als In-App-Kauf verfügbar sein. Weiterhin ist es nicht zulässig, wenn die App den Nutzer auffordert außerhalb der App neue Inhalte zu beziehen.

Wenn App-Inhalte von einem anderen Gerät über einen Stream empfangen werden, wie es beispielsweise bei der bereits erwähnten Steam Link-App der Fall ist, muss ein Host (z.B. der Streaming-PC) definiert werden. Dabei muss die Kommunikation über das lokale Netzwerk erfolgen. Über diese Verbindung darf es keine Kaufmöglichkeit geben, lediglich der Download oder die Wiedergabe bereits erworbener Inhalte darf über die App-Oberfläche angeboten werden.

Demoversionen

Bisher war das Angebot einer Demo-App bestenfalls umständlich. Es gibt zwar die Möglichkeit eine App kostenlos anzubieten, die dann per In-App-Kauf freigeschaltet werden kann, letztendlich war es jedoch nicht möglich die App im vollen Funktionsumfang zu testen. Lediglich Abo-Apps haben vor kurzem diese Option erhalten. Nun sollen Entwickler auch für normale Apps eine kostenlose Testphase anbieten können.

Werbung

Wenn ein Anbieter Werbung in seiner App integriert, darf diese nur aus altersgemäßen Inhalte bestehen. Eine Werbung für ein Spiel ab 12 Jahren würde in einer App ab 6 Jahren nicht erlaubt sein. Weiterhin müssen große Werbe-Anzeigen klar als Werbung gekennzeichnet sein und einen deutlich sichtbaren Button zum Schließen bieten.

Kryptowährungen

Apple verbietet das Mining von Kryptowährungen auf dem iOS-Gerät. Gegen eine Generierung in der Cloud ist jedoch nichts einzuwenden. Somit hat Apple nichts dagegen, wenn die Arbeit außerhalb des iOS-Gerätes erfolgt. Dabei sind Wallet-Apps für die Speicherung der Kryptowährungen zugelassen. Diese Apps müssen jedoch von Organisationen stammen, einzelne Entwickler können die Wallet-Apps nicht im App Store anbieten. Weiterhin dürfen in Apps keine Kryptowährungen als Belohnung für bestimmte Aktionen des Nutzers angeboten oder ausgezahlt werden.

Kategorie: Apple

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