Wer erhält die Exklusivrechte an der Marke „iPhone“ in Brasilien?

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Apple muss sich erneut in Brasilien mit einem Namensstreit rund um das iPhone auseinandersetzen. So klopfte bereits im Mai ein alter Bekannter bei dem Unternehmen an und forderte die Namensrechte an der Marke „IPHONE“ wieder exklusiv für sich zu beanspruchen. Bei dem Kläger handelt es sich um IGB Electronica, einem brasilianischen Unternehmen für Unterhaltungselektronik, mit dem sich Apple bereits 2013 um die Markenrechte des iPhones nicht einig werden konnte. Der brasilianische Oberste Gerichtshof soll nun darüber entscheiden, ob Apple die Marke in dem Land verwenden darf oder nicht.

Das etwas andere iPhone

IGB Electronica produzierte 2012 in Brasilien unter dem Namen Gradiente eine Reihe von Android-Smartphones der Marke „IPHONE“ und sicherte sich den Markennamen. Anschließend brach ein Streit um die Namensnutzung in Brasilien aus. Es gab sogar einen Zeitraum, in dem das brasilianische Unternehmen die Exklusivrechte an der Marke „IPHONE“ zugesprochen bekam. Diese Entscheidung war jedoch nicht von Dauer, so dass Apple und IGB schließlich beide mit den Rechten zur Nutzung des Namens in dem Land endeten.

Dann war jedoch Apple motiviert sich die Namensrechte exklusiv zu sichern und versuchte IGB an der Verwendung der Marke zu hindern. Parallel wollte auch das brasilianische Unternehmen den exklusiven Zugriff auf das Branding wiedererlangen. Eine Entscheidung im Jahr 2018 bestätigte die Rechtsprechung aus dem Jahr 2013, die beiden Unternehmen die Erlaubnis zur Nutzung der Marke gewährte.

Anfang dieses Jahres hat IGB den Streit wiederbelebt und versucht seitdem die Entscheidung von 2018 durch das Oberste Bundesgericht Brasiliens aufheben zu lassen. Nun argumentiert das Unternehmen IGB, dass die Erlaubnis für Apple, die zuerst von der IGB eingereichte Marke zu verwenden, „Kreativität bestraft“. Apple argumentiert hingegen, dass das National Institute of Industrial Property die Marke gar nicht erst an IGB hätte vergeben sollen, weil zum damaligen Zeitpunkt das iPhone bereits existierte.

Wird sich Apple freikaufen?

Experten vermuten derweil, dass sich IGB mit der erneuten Klage einen Deal mit Apple verspricht. IGB befindet sich seit 2018 in der gerichtlichen Aufarbeitung und kämpft noch mit den gigantischen Prozesskosten der vergangenen Gerichtsschlacht. Deswegen liegt die Vermutung nahe, dass das Unternehmen nun auf eine Auszahlung von Apple hofft, um den Rechtsstreit zu beenden.

Laut der lokalen Anwaltskanzlei Mauler Advogados hat Apple schon in Ländern wie Mexiko, Kanada und den USA „kommerzielle Deals“ abgeschlossen, um den Markennamen iPhone zu erwerben. Hierbei handelt es sich um Regionen, in denen bestehende Firmen bereits Marken für den Namen eingereicht hatten.

(via MacRumors)

Kategorie: iPhone

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