EU-Kommission informiert Apple über Bedenken zu App Store Regeln für Musik-Apps

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Ihr erinnert euch? Es ist schon eine Weile her, dass sich Spotify über Apple bei der EU-Kommission beschwert hat. Konkret sieht sich Spotify als Musik-Streaming-Anbieter benachteiligt, da das Unternehmen bei seinem Vertrieb über den Apple App Store eine bis zu 30-prozentige Provision an Apple entrichten muss. Zudem darf Spotify über die App nicht darüber informieren, wo Anwender das Abo alternativ bestellen können. Schon vor knapp zwei Jahren sah die EU-Kommission Wettbewerbsverstöße bei Apple. Nun hat die EU-Kommission Apple eine Mitteilung der Beschwerdepunkte zur Klarstellung ihrer Bedenken zu App-Store-Regeln für Musikstreaming-Anbieter übermittelt.

EU-Kommission übermittelt Apple Mitteilung der Beschwerdepunkte zur Klarstellung ihrer Bedenken zu App-Store-Regeln für Musikstreaming-Anbieter

Die EU-Kommission hat sich an gewandt, um die Verantwortlichen in Cupertino detaillierter über ihre Bedenken zu App Store Regeln für Musikstreaming-Anbnieter zu informieren. Dieser Verfahrensschritt folgt auf die eingangs erwähnten Bedenken im Jahr 2021.

Nun heißt es seitens der EU-Kommission

Mit der heutigen Mitteilung der Beschwerdepunkte wird klargestellt, dass die Kommission sich im Rahmen dieser kartellrechtlichen Untersuchung nicht mehr mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verpflichtung in Bezug auf In-App-Käufe befassen wird, sondern sich auf die vertraglichen Beschränkungen konzentrieren wird, die Apple App-Entwicklern auferlegt hat und die letztere daran hindern, iPhone- und iPad-Nutzer über alternative Musikabonnements zu niedrigeren Preisen außerhalb der App zu informieren, damit die Nutzer diese Abonnements in Anspruch nehmen können.

Die Kommission vertritt die vorläufige Auffassung, dass die von Apple auferlegten Verpflichtungen in Bezug auf die Einschränkung der Informationsmöglichkeiten unlautere Handelsbedingungen darstellen und damit gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen.

Die EU-Kommission hat die Befürchtung, dass Musik-Streaming-Apps von Drittanbietern durch die von Apple auferlegten Verpflichtungen in Bezug auf die Einschränkung der Informationsmöglichkeiten daran gehindert werden, die Verbraucher darüber zu informieren, wo und wie sie Streaming-Dienste zu niedrigeren Preisen abonnieren können.

Weiter heißt es

Diese Verpflichtungen in Bezug auf die Einschränkung der Informationsmöglichkeiten i) sind für die Bereitstellung des App Store auf iPhones und iPads weder erforderlich noch angemessen, ii) sind für die Nutzer von Musikstreaming-Diensten auf den mobilen Geräten von Apple nachteilig, da sie letztlich möglicherweise mehr zahlen, und iii) laufen den Interessen der Entwickler von Musikstreaming-Apps zuwider, da sie die Auswahl der Verbraucher effektiv beschränken.

Kurzum: Die EU-Kommission kritisiert „nur“ noch, dass Apple seinen Entwicklern nicht die Erlaubnis gibt, in einer App darüber zu informieren, dass man ein Abo außerhalb des App Stores günstiger anschließen kann. Die bis zu 30-prozentige Provision, die an Apple bei der Zahlungsabwicklung über den App Store entrichtet werden muss, wird fortan nicht mehr kritisiert.

Nun ist Apple wieder an der Reihe und angehalten auf die Vorwürfe der EU-Kommission zu reagieren. Im für Apple schlimmsten Fall und sollte die Eu-Kommission zu dem Schluss kommen, dass hinreichende Beweise für eine Zuwiderhandlung vorliegen, kann sie eine Geldbuße von bis zu 10 Prozent seines weltweiten Apple-Jahresumsatzes verhängen.

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