Qualcomm erwirkt einstweilige Verfügung: Apple darf Teilbereich eines Statements nicht mehr verwenden

| 20:43 Uhr | 0 Kommentare

Die Patentstreitigkeiten zwischen Apple und Qualcomm werden uns sicherlich noch einige Zeit begleiten. Im Dezember urteilte das Landgericht München, dass Apple ein Qualcomm-Patent verletzt. Das von Apple abgegeben Statement darf der Hersteller aus Cupertino allerdings nicht mehr vollständig nutzen. Teilbereiche müssen zurück gezogen werden.

Qualcomm erwirkt einstweilige Verfügung

Im Anschluss an das Urteil des LG Münchens gab Apple folgendes zu Protokoll

„Die Kampagne von Qualcomm ist ein verzweifelter Versuch, von den wirklichen Problemen zwischen unseren Unternehmen abzulenken. Ihre Taktik in den Gerichten und im Geschäftsalltag schadet der Innovation und den Verbrauchern. Qualcomm verlangt erhebliche Lizenzgebühren, die auf der Arbeit beruhen, die sie nicht geleistet haben.

Sie werden von Regierungen auf der ganzen Welt wegen ihres Verhaltens untersucht. Wir sind natürlich enttäuscht von diesem Urteil und wir wollen Rechtsmittel einlegen. Alle iPhone-Modelle stehen Kunden über Mobilfunkanbieter und Händler an 4.300 Standorten in ganz Deutschland zur Verfügung iPhone 7 und iPhone 8 werden in den 15 Einzelhandelsgeschäften von Apple in Deutschland nicht erhältlich sein. iPhone XS, iPhone XS Max und iPhone XR werden in allen unseren Stores verfügbar bleiben.“

Gegen diese Aussage ist Qualcomm gerichtlich vorgegangen und konnte eine einstweilige Verfügung erzielen, so Bloomberg. Diese untersagt es Apple zu behaupten, dass alle iPhone-Modelle über Mobilfunkanbieter und Händler an 4.300 Standorten in ganz Deutschland zur Verfügung stehen. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass Apples Aussage missverständlich sei, da das Urteil aus Dezember besagt, dass Apple alle betroffenen Produkte von Händlern zurückfordern muss.

„Die Pressemitteilung ist irreführend, da sie Aussagen enthält, die sie über die Verfügbarkeit der Waren zumindest potenziell täuscht“, schrieb der Richter. „Die Aussage vermittelt den Eindruck der unbegrenzten Verfügbarkeit.“

Apple hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Das Urteil des Berufungsgerichts liegt allerdings noch nicht vor. Qualcomm hat die notwendige Sicherheitsleistung hinterlegt und den Verkauf des iPhone 7 (Plus), iPhone 8 (Plus) und iPhone X in Deutschland gestoppt.

In einem zweiten Verfahren hatte das Landgericht Mannheim vor wenigen Tagen geurteilt, dass Apple ein Qualcomm-Patent nicht verletzt. Zudem steht Qualcomm weltweit unter Beschuss. Mehrere Kartellbehörden untersuchen, inwiefern Qualcomm seine marktbeherrschenden Position ausgenutzt hat.

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